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   BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55   

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https://dejure.org/1957,281
BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55 (https://dejure.org/1957,281)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1957 - I C 22.55 (https://dejure.org/1957,281)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1957 - I C 22.55 (https://dejure.org/1957,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Vollschankerlaubnis in einem Warteraum - Behördliches Ermessen zur Beurteilung der Beschaffenheit oder Lage der zum Betrieb eines Schankgewerbes bestimmten Räume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 305
  • NJW 1957, 1043
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53

    Gaststättenbedürfnis und Grundrechtsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55
    Für die rechtliche Beurteilung ist - seitdem die Bedürfnisprüfung gemäß § 1 Abs. 2 GaststG nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 1, 48, 54 [BVerwG 15.12.1953 - I C 90/53], 269) nicht mehr zulässig ist - davon auszugehen, daß ein Rechtsanspruch auf Erteilung der nach § 1 Abs. 1 GaststG erforderlichen Erlaubnis besteht, sofern keiner der in § 2 Abs. 1 des Gesetzes erschöpfend aufgeführten Versagungsgründe vorliegt.
  • BVerwG, 06.10.1955 - I C 192.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55
    Denn die dort gestellten Anforderungen enthalten in bezug auf die für den Gewerbebetrieb bestimmten Räume, wie der Senat bereits mehrfach, insbesondere in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1955 (BVerwGE 2, 221 [BVerwG 06.10.1955 - I C 192/53]) ausgesprochen hat, nur eine nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG - zulässige gesetzliche Regelung der Berufsausübung, ohne den Wesensgehalt des Grundrechts der freien Berufswahl anzutasten.
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 269 ff. [BVerwG 14.12.1954 - I C 24/54] [280]) ausgeführt, daß die gegenteilige Auffassung zu dem mit der tatsächlichen Übung durchaus in Widerspruch stehenden Ergebnis führen würde, daß z.B. in allen Theatern und Lichtspielhäusern der Ausschank geistiger Getränke zum Schütze der Jugend überhaupt verboten werden, müßte.
  • BVerwG, 21.03.1956 - I B 112.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55
    Die Beurteilung, ob die Räume nach ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen entsprechen, steht, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 201.53 - (NJW 1954 S. 693 = DVBl. 1954 S. 361) und vom 21. März 1956 - BVerwG I B 112.55 - ausgesprochen hat, im Ermessen der Behörden.
  • BVerwG, 09.02.1954 - I B 201.53
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1957 - I C 22.55
    Die Beurteilung, ob die Räume nach ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen entsprechen, steht, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 201.53 - (NJW 1954 S. 693 = DVBl. 1954 S. 361) und vom 21. März 1956 - BVerwG I B 112.55 - ausgesprochen hat, im Ermessen der Behörden.
  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Dabei kann sich die Revision auf die von ihr herangezogene Entscheidung des BVerwG (BVerwGE 4, 305 [307]) schon deswegen nicht berufen, weil diese einen anderen Sachverhalt und andere gesetzliche Bestimmungen betrifft.
  • BVerwG, 31.01.1964 - VII B 37.63

    Verpflichtung zur Meldung weiblicher Arbeitnehmer in Gastwirtschaften und

    Ob sich das Berufungsgericht mit seinen Ausführungen, der Hinweis der Kläger auf den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehe fehl, zu der in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1957 (BVerwGE 4, 305 [BVerwG 01.03.1957 - I C 22/55]) in Widerspruch gesetzt hat, kann bereits nach dem gedanklichen Zusammenhang dieser Ausführungen mit den ihnen vorangehenden Erwägungen zweifelhaft sein.
  • BVerwG, 18.10.1973 - V B 56.73

    Vereinbarkeit der Verwendung von Räumen für den Betrieb einer Schankwirtschaft

    Der Kläger macht allein geltend, daß das Urteil des Oberverwaltungsgerichts von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich von dem Urteil vom 9. November 1955 (BVerwGE 2, 313) und von dem Urteil vom 1. März 1957 (BVerwGE 4, 305), abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • VG Gießen, 23.10.2000 - 10 E 255/97

    Zum Entzug der Befugnis gem UZwBwG § 1 Abs 3; zur Zuständigkeit

    Die im Einzelfall zu treffende Entscheidung ist allein durch Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zu treffen, wobei der Behörde, die sich nur auf Tatsachen, nicht Vermutungen stützen darf, keine Möglichkeit bleibt, ihr Ermessen walten zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1957, BVerwGE 4, 305, 307; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, § 114 Rn. 28; Hess. VGH, Urteil vom 28.05.1990, NVwZ-RR 1991, 146).
  • BVerwG, 18.12.1970 - I B 94.70

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb eines Tagescafés - Grundsätzliche Bedeutung

    1957, 23 [L]; Urteil vom 1. März 1957 - BVerwG I C 22.55 - NJW 1957, 1043 = GewArch.
  • BVerwG, 13.05.1958 - I C 28.56

    Rechtsmittel

    Das gilt besonders im Hinblick auf die - nach der Rechtsprechung des Senats(Entscheidung vom 1. März 1957 - BVerwG I C 22.55 - [BVerwGE 4, 305]) die Berufsausübung in einer nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässigen Weise regelnde - Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 3 GaststG, derzufolge die Erlaubnis dann zu versagen ist, wenn die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume "wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen".
  • BVerwG, 05.05.1970 - I B 24.70

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung - Toilettenanlage

    1957, 23; Urteil vom 1. März 1957 - BVerwG I C 22.55 - NJW 1957, 1043 = GewArch.
  • BVerwG, 04.04.1957 - I B 126.56

    Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Baupolizeibehörde und der

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Beurteilung der Frage, ob die Räume nach ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen entsprechen, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden stehe, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 201.53 - [NJW 1954 S. 693 = DVBl. 1954 S. 361], vom 21. März 1956 - BVerwG I B 112.55 - und vom 1. März 1957 - BVerwG I C 22.55 -).
  • BVerwG, 10.10.1972 - I B 79.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versagung einer

    In dem Urteil vom 1. März 1957 - BVerwG I C 22.55 - BayVBl. 1957, 218 = GewArch.
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